5.1Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Xolartec GmbH genannten Preise. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet, für diese gilt Vorstehendes entsprechend.
5.2Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Lager" einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Zoll, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen, hier gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
5.3Forderungen aus Rechnungen der Xolartec GmbH sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung vom Kunden zu zahlen. Mit Erteilung der Auftragsbestätigung an den Kunden ist die Xolartec GmbH berechtigt, dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 60% des voraussichtlichen Gesamtpreises als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Xolartec GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.4Schuldbefreiende Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Xolartec GmbH.
5.5Soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde, umfasst der in der Bestellung angegebene Preis die Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss. Hiervon ausgenommen sind die Neuinstallation eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhergesehene Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation.
5.6Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und der Leistung der verwendeten Module bestimmt. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der jeweiligen Nennleistung.
5.7Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Batteriesystems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die Xolartec GmbH die Mehrleistung im Rahmen eines Nachtragsangebotes gesondert an.
5.8Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden - unbeschadet weitergehender Ansprüche - Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig.
5.9Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung Statt geleistet angesehen. Etwas anderes gilt nur auf Grund ausdrücklicher, gesonderter vorheriger Vereinbarung in Textform.
5.10Soweit der Kunde den Vertragsabschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte stellt, kann er sich auf diesen Vorbehalt nur berufen, soweit er auf Verlangen der Xolartec GmbH die Nichteinbringlichkeit einer entsprechenden Finanzierungszusage nachweist.