Xolartec GmbH

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Verträge zwischen der Xolartec GmbH und ihren Kunden. Stand: 2024.

Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Xolartec GmbH (im Folgenden Xolartec GmbH genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Xolartec GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sämtliche von der Xolartec GmbH abgegebenen Angebote und zwischen der Xolartec GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde damit in vollem Umfang einverstanden. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

1.2

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Xolartec GmbH und dem Kunden getroffen werden, erfolgen in Textform (vgl. § 126 b BGB). Gleiches gilt für sämtliche Angebote der Xolartec GmbH. Darüber hinaus bestehen keine mündlichen Abreden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung der Xolartec GmbH in Textform.

Angebote, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1

Sämtliche Erstangebote der Xolartec GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben, Angaben auf Internetseiten und technische Dokumentationen.

2.2

Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages.

2.3

Die Xolartec GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung (Vorauszahlung, vgl. 5; 5.3) anzunehmen. Damit kommt der Vertrag zustande. Sollte die Auftragsbestätigung der Xolartec GmbH von der verbindlichen Bestellung des Kunden (Angebot) abweichen, stellt dies ein neues Angebot der Xolartec GmbH an den Kunden dar. Der Vertrag kommt dann entweder durch die Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Zahlung der ersten Abschlagsrechnung durch den Kunden zustande, welche in der Regel zusammen mit der Auftragsbestätigung an den Kunden versandt wird. Dies gilt zugleich als Zustimmung des Kunden zu dem Inhalt der Auftragsbestätigung.

2.4

Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen.

2.5

Die Annahme der Bestellung durch die Xolartec GmbH erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Belieferung durch die Zulieferer der Xolartec GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

2.6

Die Xolartec GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag an Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.7

Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert in Textform vereinbart werden.

Überlassene Unterlagen

3.1

Die Xolartec GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn, die Xolartec GmbH erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche Zustimmung in Textform.

Rücktrittsrecht

4.1

Die Xolartec GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel oder die Statik des Bauwerks den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Xolartec GmbH fachgerecht behoben werden.

Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Xolartec GmbH genannten Preise. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet, für diese gilt Vorstehendes entsprechend.

5.2

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Lager" einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Zoll, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen, hier gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.

5.3

Forderungen aus Rechnungen der Xolartec GmbH sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung vom Kunden zu zahlen. Mit Erteilung der Auftragsbestätigung an den Kunden ist die Xolartec GmbH berechtigt, dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 60% des voraussichtlichen Gesamtpreises als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Xolartec GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.4

Schuldbefreiende Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Xolartec GmbH.

5.5

Soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde, umfasst der in der Bestellung angegebene Preis die Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss. Hiervon ausgenommen sind die Neuinstallation eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhergesehene Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation.

5.6

Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und der Leistung der verwendeten Module bestimmt. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der jeweiligen Nennleistung.

5.7

Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Batteriesystems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die Xolartec GmbH die Mehrleistung im Rahmen eines Nachtragsangebotes gesondert an.

5.8

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden - unbeschadet weitergehender Ansprüche - Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig.

5.9

Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung Statt geleistet angesehen. Etwas anderes gilt nur auf Grund ausdrücklicher, gesonderter vorheriger Vereinbarung in Textform.

5.10

Soweit der Kunde den Vertragsabschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte stellt, kann er sich auf diesen Vorbehalt nur berufen, soweit er auf Verlangen der Xolartec GmbH die Nichteinbringlichkeit einer entsprechenden Finanzierungszusage nachweist.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

6.1

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferzeit

7.1

Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Textform.

7.2

In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

7.3

Die Einhaltung in Textform bestätigter Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung der Zulieferer der Xolartec GmbH.

7.4

In Textform bestätigte Lieferfristen und -Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der Xolartec GmbH verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der Xolartec GmbH nicht rechtzeitig abgesendet werden kann und Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der Xolartec GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.5

Der Beginn der von der Xolartec GmbH angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der Xolartec GmbH unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können.

7.6

Die Xolartec GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7.7

Wird die Xolartec GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die Xolartec GmbH in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, so wird die Xolartec GmbH von den Leistungspflichten befreit.

7.8

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, ist die Xolartec GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Versand und Gefahrenübergang

8.1

Der Versand erfolgt nach Wahl der Xolartec GmbH transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt die Xolartec GmbH.

8.2

Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die Xolartec GmbH ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

8.3

Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

Montage

9.1

Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Kunde sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt auf eigene Kosten alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.

9.2

Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme der Anlage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Dazu gehört unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Herstellung von Baufreiheit am Ort der Montage.

9.3

Soweit zur Montage der Anlage eine Dachsanierung, Reparaturen des Daches oder Maßnahmen zur statischen Ertüchtigung des Daches erforderlich sind, sind diese von der Xolartec GmbH nicht geschuldet, sondern durch den Kunden vor Beginn der Montage auf eigene Kosten durchzuführen.

9.4

Der Kunde versichert, dass der Errichtung der Anlage keine denkmalschutzrechtlichen Auflagen entgegenstehen.

9.5

Der Kunde gestattet der Xolartec GmbH bzw. den von der Xolartec GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

9.6

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen hier nicht nach, gehen dadurch bedingte Verzögerungen im Bauablauf nicht zu Lasten der Xolartec GmbH. Evtl. Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

Softwarenutzung

10.1

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Übersetzung der Software oder Teile davon ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Xolartec GmbH nicht gestattet.

Stand: 2024 - Xolartec GmbH

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